Die Kindertageseinrichtung St. Vitus ist vorrangig für Kinder aus der Gemeine Burgebrach bestimmt. Eine Aufnahme eines nicht mit Hauptwohnsitz Burgebrach gemeldeten Kindes ist zurzeit nicht möglich.
Ebenfalls ist für eine Aufnahme essentiell, die zuletzt fällige Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchungsheft) sowie die Masernschutzimpfung bzw. ein ärztlicher Nachweis einer medizinischen Kontraindikation.
Vor dem ersten Kindergartentag müssen Sie uns den Nachweis über eine Masernimpfung für Kinder im Alter von 13 - 24 Monaten und den Nachweis über zwei Masernimpfungen für Kinder älter als 24 Monate vorlegen.
Sobald Ihr Kind geboren ist, können Sie ihr Kind mit unserem Anmeldeformular bei uns im Kindergarten St. Vitus anmelden.
Mit der Abgabe des Anmeldeformulares erklären Sie, dass Interesse für ein Platz bei uns in der Einrichtung haben.
Somit kommen Sie bei uns auf die Warteliste.
Sobald ein Platz Frei ist und dies mit Ihrem wunsch der Anmeldung übereinstimmt, werden wir uns bei Ihnen melden.
Bitte nehmen Sie für Ihre Anmeldung dieses Anmeldeformular: